57.000,- € inkl. Mwst. vom Käufer zu zahlen bei Kaufabschluss
Weitere Informationen
Grundstücksfläche
3464,00 m²
Unterkellert
Teil
Objektbeschreibung
Im schönen Seebad Diedrichshagen bieten wir ein großes Grundstück direkt an der Ostsee zum Kauf an.
Ausstattung
Das Grundstück in exponierter Lage zum Ostseestrand besteht aus insgesamt 4 miteinander verbundenen Flurstücken. Bebaut ist das Grundstück mit 2 Bungalows und einem Hauptgebäude mit mehreren abgeteilten Einheiten. Die Gebäude wurden in den letzten 2 Jahren vollständig saniert und modernisiert. Teilweise sind die Gebäude unterkellert. Eine mögliche Nutzung ist der Betrieb einer Ferienanlage. Vom idyllisch gelegenen Grundstück erreicht man mit wenigen Schritten den Küstenwald sowie den Strandaufgang.
Zusatzinformation zur Lage
Das Grundstück liegt in fußläufiger Lage zum schönen Ostseestrand (ca. 300m) im Seebad Diedrichshagen. Diedrichshagen gehört zu Rostock und befindet sich im nordwestlichen Teil der Hansestadt. Das Ostseebad Warnemünde ist nur ca. 4 km entfernt. Durch gut ausgebaute Radwege und den öffentlichen Nahverkehr lässt sich alles bequem erreichen. In unmittelbarer Nähe befinden sich Supermärkte, Ärzte, Schulen und Kindergärten sowie ein Golfplatz und ein Reiterhof.
Sonstiges
Der Energieausweis befindet sich in Bearbeitung.
Aus Diskretionsgründen bitten wir Sie das Objekt nicht eigenständig aufzusuchen. Besichtigungen sind ausschliesslich mit unserem Büro abzustimmen.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Than & Müller Immobilien GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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