Das Verbot von touristischen Übernachtungsangeboten wurde bis 14. Februar 2021 verlängert.
Aktuell ist ein gemeinsamer Aufenthalt im privaten Raum nur mit einer einzelnen Person außerhalb des eigenen Hausstandes gestattet. (Ausnahme sind Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren)
Maskenpflicht gilt seit Dienstag, 5. Januar 2021, ganztags ohne zeitliche Einschränkung.
Wo in Warnemünde?
Alkoholausschank und Alkoholkonsum ist untersagt.
Gastronomiebetriebe, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen bleiben geschlossen.
Einzelhandel ist seit 16.12.2020 geschlossen. Außer Läden des täglichen Bedarfs.
Als typische Symptome für Covid-19 gelten (Quelle: WHO):
Inkubationsszeit beträgt im Schnitt fünf bis sechs Tage. Die meisten Corona-Infektionen (ca. 80 Prozent) verlaufen "mild bis moderat".
Wer den Verdacht hat, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollte am besten beim Hausarzt oder dem nächsten Gesundheitsamt anrufen.
Universitätsklinik Rostock Schillingallee 35, 18057 Rostock
(Mo-Fr 9:00 - 15:00 Uhr, Sa/So/Feiertags 9:00 - 11:00 Uhr)
CENTOGENE, Am Strande 7, 18055 Rostock
(Mo & Do 8:00 - 10:00 Uhr & 11:30 - 13:30 Uhr)
HanseMesse, Zur Hansemesse 1-2, 18106 Rostock
(Mo bis Fr 9:00 - 15:00 Uhr)
Die ersten Rostocker sind bereits gegen Covid-19 geimpft. Das Impfen im Impfzentrum HanseMesse im Stadtteil Schmarl erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe, beginnend mit Risiko- und krisenrelevante Berufsgruppen.
Mehr Informationen zum Coronavirus im Bundesland MV erhalten Sie hier.
Zentrales Corona Bürgertelefon im Bundesland MV Tel. 0385.58811311
Aktuelle Risikogebiete finden Sie hier: COVID19-Risikogebiete
Künftig gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklercourtage. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, dem nach Bundestag am 5.6.2020 auch der Bundesrat zugestimmt hat. Das Gesetz ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Die Neuregelung zur Verteilung der Maklercourtage gilt nur für Verbraucher und nicht für Unternehmer.
Um die Wirtschaft nach dem Corona wieder anzukurbeln, hatte man die Umsatzsteuer gesenkt. Für die Bau- und Immobilienwirtschaft steckte allerdings der Teufel im Detail.
Gewerbemietverträge, in denen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, sollten vor dem 30. Juni zeitlich befristet geändert werden. Das kann beispielsweise durch einen Nachtrag zum Mietvertrag erfolgen. Wenn der Vermieter in einem Mietvertrag, der als Rechnung gilt, den höheren Steuersatz von 19 Prozent angibt, obwohl der Mieter nur 16 Prozent Umsatzsteuer zahlen muss, schuldet er gemäß § 14c UStG dem Finanzamt den Mehrbetrag.
Die zeitlich begrenzte Herabsetzung der Mehrwertsteuer wirkt sich natürlich auch auf die Nebenkosten aus. Teilabrechnungen für Januar bis Juni 2020 unterliegen also einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, Teilabrechnungen für Juli bis Dezember 2020 einem Umsatzsteuersatz von 16 Prozent.
Dauerrechnungen von Dienstleistern oder Versorgern, Entsorgern, Hausmeisterservice usw. sollten mit dem befristet verminderten Umsatzsteuersatz neu gestellt werden. Die dazugehörigen Daueraufträge müssen angepasst werden.
Wichtig für die jeweils richtigen Steuersatz ist der Tag der Leistungserbringung.
Mit ermäßigten Mehrwertsteuersätzen sollte auch die Konjunktur auf dem Bau angekurbelt werden. Bauherren könnten davon profitieren, sobald ihr Haus bis zum Jahresende fertig wurde.
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Virtuelle Besichtigungen im Livestream oder als 360 Grad Rundgang wurden während der letzten Monate immer weiter verfeinert.
Auch in der Immobilienbranche kann ein Großteil der operativen Abläufe, digital abgebildet werden. Beispielsweise Objektbewertungen, Besichtigungen, Immobilienwerteinschätzungen oder Kundengespräche.
Offiziell heisst die WEG-Reform: "Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes"
Die neuen Regelungen gelten ab 01.12.2020.
Die WEG-Reform gibt jedem Wohnungseigentümer das Recht auf eine Ladestation für E-Fahrzeuge, einen Glasfaseranschluss und andere bauliche Veränderungen, wie beispielsweise der barrierefreie Ausbau oder Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Mit der Neuerung kann die Eigentümerversammlung bauliche Veränderungen nicht so einfach verhindern. Sie hat allerdings die Möglichkeit, bei der Art der Durchführung mitzureden und sie zu organisieren, um den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage zu behalten.
Eine weitere Besonderheit ist die Art der Abstimmung während einer Eigentümerversammlung: Es müssen nur diejenigen, die auch tatsächlich für eine Sanierung gestimmt haben, die Kosten für die Maßnahmen tragen. Wenn eine Zweidrittelmehrheit für die baulichen Veränderungen stimmt, müssen auch die Gegner des Vorhabens anteilig bezahlen, solange sich die Kosten dafür im Rahmen halten und es sich nicht um eine Luxussanierung handelt.
Sinkende Mieten und Preise sind in gewissen Regionen zwar möglich, doch das knappe Immobilienangebot bleibt als Grundproblematik weiterhin bestehen. Weiterhin zählt ein immer wieder zitierter Immobiliengrundsatz "Lage, Lage, Lage". Denn diese hat auch zu Krisenzeiten einen unmittelbaren Einfluss auf den Wert einer Immobilie.
Bei Gewerbeimmobilien sieht es etwas anders aus. Zwar bleiben aufgrund von bestehenden Gewerbemietverträgen, die Preise vorerst stabil. Allerdings droht branchenabhängig einigen Gewerbemietern zeitnah eine finanzielle Mehrbelastungen durch Steuer- und Mietnachzahlungen von vorausgegangen Stundungen und Rückstellungen.
Die ungebrochene Nachfrage nach Wohnraum ist zumindest in unserer Region vorerst ein Garant für Preisstabilität bei Wohnraumimmobilien. Eine Insolvenzwelle von Kleinunternehmen ist erst 2021 zu erwarten, dadurch werden aktuell gestundete Immobilienkredite nicht mehr bedient werden können. Nach Schätzungen zu Folge werden Zwangsversteigerung im kommenden Jahr mind. um 20% steigen. Durch ein sinkendes Einkommensniveau, beispielsweise durch Jobverluste oder Kurzarbeit, wird es für einige Immobileneigentümer schwierig werden, die laufenden Kreditraten hoch dotierter Objekte zu bedienen.
Aktuell befeuert Niedrigzinsphase noch die hohe Nachfrage nach Immobilien. Dadurch bleibt für unsere Anleger eine Investition in Immobilien auch in der nächsten Zeit immer noch eine der besten Alternativen.
Das Angebot an Immobilien wird zunehmen. Auf Grund der weiterhin hohen Nachfrage in guten Lagen werden die Preise nicht sinken.
Nach Beschluss der Stadtverwaltung Rostock am 19. August 2020, wurde der 12. Qualifizierter Mietspiegel 2021 für die Hansestadt Rostock veröffentlicht und ist unter folgenden Link abrufbar.
Um den neuen Mietspiegel so genau und praxisnah wie möglich zu erstellen, wurden Vermieter und Verwalter um Unterstützung bei der Datenerhebung gebeten.
Ein Mietspiegel ist eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Außerdem dient dieser zur Begründung für Mieterhöhungen.
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein deutsches Bundesgesetz. Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
Wird ein Gebäude erweitert oder ausgebaut, müssen Sie nicht mehr zwischen Erweiterungen mit und ohne Wärmeerzeuger unterscheiden. Der Einbau von reinen Öl- und Kohleheizungen werden ab 2026 verboten, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien erfolgen kann. Anlagen die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Falls ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist, gelten in diesem Falle Ausnahmen.
Weiter soll die Qualität von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen erhöht werden. Neu ist außerdem die Verpflichtung des Verkäufers oder Vermieters vor Verkauf oder Vermietung, einen Energieausweis zu beschaffen, falls kein gütiger Energieausweis vor liegt.
Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld über KfW beantragen.
Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden.
Die Förderung besteht in einem Zuschuss pro Kind (unter 18 Jahre) von jährlich 1.200 Euro, der zehn Jahre lang gezahlt wird. Macht also 12.000 Euro pro Kind.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf pro Jahr nicht über 75.000 Euro und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind liegt. Das ergibt bis zu 90.000 Euro Haushaltseinkommen bei einem Kind und 105.000 Euro bei zwei Kindern. Sollte nach der Stellung des Antrages noch ein Kind hinzukommen, gibt es dafür keine Förderung mehr.
Das Baukindergeld wird jährlich ausgezahlt, solange die Familie die Immobilie selbst bewohnt. Auch werden keine Familien gefördert, die bereits Eigentum erworben haben.
Mit Hilfe eines appetitanregenden 3D - Grundrisses kann sich ein potenzieller Kunde schon vor der Besichtigung ein Bild von der Größe, Raumaufteilung, Lichteinfall machen.
Wir setzen hohe Maßstäbe an die Qualität der Präsentation Ihrer Immobilie und realisieren hochwertige 3D Grundrisse für unsere Kunden kostenfrei - atmosphärisch, detailliert, möbliert, realistisch beleuchtet und zielgruppenorientiert.
Doch einige Experten vermuten, dass die Coronakrise die Immobilienbranche in der Zukunft noch im Belasten wird. Mögliche Gründe dafür sind Veränderungen auf dem Geldmarkt oder Zwangsverkäufe.
Auch in Krisenzeiten ist das sogenannte "Betongold" eine sichere und beliebte Wertanlage. Somit kann auch jetzt noch ein Verkauf überaus gewinnbringend für Sie sein. Wichtig dabei ist, sich vor einem geplanten Verkauf von einem qualifizierten Immobilienmakler umfangreich beraten zu lassen. Zudem kann dieser, durch seine große Datenbank potenzieller Käufer, genau die derzeitige Nachfrage-Situation auf dem Markt einschätzen.
Lassen Sie durch uns kostenlos und unverbindlich Ihre Immobilie bewerten. Außerdem geben wir Ihnen nützliche Tipps für Ihren Immobilienverkauf zu Coronazeiten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 8. Juli 2020, bei langjährigen Mietverhältnissen ist der Vermieter zum Renovieren verpflichtet.
Allerdings ist eine Beteiligung der Mieter an den Renovierungskosten vorgesehen.
Voraussetzung dafür ist eine deutliche Verschlechterung des Zustands der Mietwohnung seit Einzug.
Die alle zehn Jahre stattfindende Volks- und Wohnungszählung wurde durch Corona um ein Jahr verschoben.
Hausverwalter zeigen sich darüber sehr erleichtert, da durch die diesjährige Covid-19-Pandemie ein erheblicher Mehraufwand entstanden ist. Corona-Schutzmaßnahmen erschweren die Durchführbarkeit von Eigentümerversammlungen.
Auch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder würden bei der Vorbereitung eines in diesem Jahr stattfindende Zensus vor große Herausforderungen gestellt werden.
Eine Änderung des Zensusgesetzes und des EU-Rechts im Hinblick auf das weitere Verfahren bzw. eine Stichtagsverschiebung wird aktuell geprüft.
Immobilien bringen im Erbfall eine außergewöhnliche Herausforderung mit sich. Abweichend zu einem Geldbetrag, kann ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung nicht so leicht an alle Erben aufteilt werden.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer, und wie berechnet sich diese?
Welche Freibeträge und Pflichtteilsansprüche haben Ehe- und Lebenspartner, Kinder sowie Geschwister?
Welche Sonderregelungen sind bei Immobilien hinterlegt?
Welche Möglichkeiten haben Erblasser zu Lebzeiten, Ihr Vermögen clever steuersparend an die Erben zu verteilen?
Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf!
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Kaufinteressenten können somit viel kostbare Zeit sparen und viele Immobilienangebote auf einmal durchstöbern.